Asbest- und Schadstoffsanierung

Bei Asbest handelt es sich um Mineralfasern. Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können diese langfristig schwere oder sogar tödliche Krankheiten erzeugen.

Lange Zeit galt Asbest, eine natürliche Mineralfaser, bis sich herausstellte, dass freigesetzte Fasern durch Einatmen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die Verwendung von Asbest war vielfältig. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot. EU-weit sind sämtliche Asbestprodukte seit 2005 verboten. Eine Sanierung ist insbesondere notwendig, wenn schwach gebundener Asbest verwendet wurde oder sonstige Asbestprodukte im Rahmen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsarbeiten an baulichen und technischen Anlagen freigesetzt werden können.

  • Asbestzement (z.B. in Fensterbänken, Lüftungskanälen, Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Blumenkästen)
  • Spritzasbest (z.B. als Ummantelung von Stahlträgern, Lüftungskanälen, Heizungsrohren)
  • Asbestpappe (z.B. als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern)
  • Asbestplatten (z.B. als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizungen)
  • Asbestschnur (z.B. in Rohrumwicklungen, Dichtungen für Öfen, Stopfmaterial für Durchbrüche)
  • Flor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Bodenbeläge
  • Bitumenkleber zum Verkleben von Flex-Platten und PVC-Belägen
  • Nachtspeicherheizungen
  • Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Beschichtungen und Kitt

Für die Sanierung von Asbest gelten umfangreiche Sicherheits- und Verhaltensregeln entsprechend der TRGS 519.